Solaranlagen sind in Kleingärten nur als Kleinanlagen erlaubt. Sie dürfen nicht über 800 Watt liefern und es ist nur
Dachmontage erlaubt. Es darf keine (mögliche) Anbaufläche verloren gehen. Solaranlagen nur zur Eigennutzung.
Weiterhin sind die Nutzer verpflichtet sich im Markenstammregister anzumelden. Auch ist eine Netzeinspeisung nicht erlaubt
in unserem Gartennetzwerk. Erlaubt sind nur Inselanlagen.
Unsere geeichten Zähler dürfen weder abgebaut noch verändert werden. Dazu zählt auch das Entfernen der Plomben.
Haben die Anlagen einen Speicher, so ist eine extra Sicherung erforderlich (Laut Landesverband, da schon mehrere
Laubenbrände enstanden sind). Das ist neu.
Die Tragfähigkeit des Daches ist bei jeder Witterung zu gewährleisten (evtl. Bauaufsicht des Landkreises).
Die Gartenvorstände sind zu jeder Zeit berechtigt durch einen Fachmann diese Anlagen zu kontrollieren und
gegebenerfalls bei Nichteinhaltung der Vorgaben den Abbau zu veranlassen.
Jeder Gartenfreund, der eine Solaranlage in Betrieb nehmen will, muss dem Vorstand schriftlich die Leistungsdaten der
Anlage und evtl. Marke angeben!
Das ist der letzte Stand von Regional- und Landesverband.
Sollte es Änderungen geben, werden diese sofort bekannt gegeben.
Der Vorstand